top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rainer Schmatzer (Perfektlicht)

§ 1Geltungsbereich Wir liefern ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Von unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 Vertragsabschluss a. Die Angebote von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) sind freibleibend und unverbindlich. Handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen muss der Kunde hinnehmen soweit es ihm zumutbar ist, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt. Ausgenommen sind die Eigenschaften, die ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. b. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht. Irrtümer bleiben vorbehalten. c. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Rainer Schmatzer (Perfektlicht). d. Alle Vereinbarungen, die zwischen Rainer Schmatzer (Perfektlicht) und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. e. Ist der Besteller Kaufmann gelten ergänzend die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE

 

§ 3 Ausführung des Vertrages durch Tochtergesellschaften / verbundene Unternehmen Lichtline kann mit ihr verbundene Unternehmen an ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Kunden eintreten lassen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall freigestellt, sich vom Vertrag zu lösen. Tritt jedoch ein verbundenes Unternehmen in den Vertrag mit Rainer Schmatzer (Perfektlicht) ein, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dieses Vertragsverhältnis vollumfänglich weiter.

 

§ 4 Liefer- und Leistungsbedingungen Tritt Lichtline wegen Nichtverfügbarkeit der Ware vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns außerdem vor, vor Verbindlichkeit der Bestellung eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware anzubieten. Nach Verbindlichkeit der Bestellung behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall eine im Preis gleichwertige Ware ohne Einschränkung der bestellten Qualität und Funktionalität anzubieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das neue Angebot anzunehmen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen. Wir liefern gegen Vorauskasse oder Nachnahme (Zusatzgebühren bei Nachnahme entsprechend der aktuellen Kosten der verschiedenen Anbieter). Gegen Rechnung beliefern wir nur uns bekannte Unternehmen, sofern deren Bonität bescheinigt wurde. Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 10,- sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, z.B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn eine solche Vermögensverschlechterung erst nach Vertragsschluss bekannt wird, ist Rainer Schmatzer (Perfektlicht) nicht verpflichtet, die Lieferung auszuführen, bis der Kunde Zahlung leistet oder eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung gestellt hat. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit schriftlicher Einwilligung von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) aufrechnen und nur in solchen Fällen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis unbenommen, dass Rainer Schmatzer (Perfektlicht) kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Rainer Schmatzer (Perfektlicht) ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur Erfüllungs- halber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist Rainer Schmatzer (Perfektlicht) nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Rainer Schmatzer (Perfektlicht) verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte.

 

§ 6 Sachmängel und Gewährleistung Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Für Sachmängel haftet Rainer Schmatzer (Perfektlicht) wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zunächst ist Rainer Schmatzer (Perfektlicht) Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen.

 

§ 7 Sonstige Schadensersatzansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden oder wenn grobes Verschulden von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, sowie ein Maximalbetrag von 5 Mio Euro. d. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Kunden gegen Rainer Schmatzer (Perfektlicht) und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftungs- Ausschluss Rainer Schmatzer (Perfektlicht) haftet nicht, wenn die CE erlischt wegen Umbau der Lampen Rainer Schmatzer (Perfektlicht) haftet ebenfalls nicht, wenn die EN 60598 Absatz 4.22, oder EN 12494-1 nicht mehr erfüllt wird. Ausfall einzelner LED’S, bzw. Helligkeitsverlust der technologisch bedingt ist, stellt keinen Mangel dar.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt Rainer Schmatzer (Perfektlicht) behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen von dem Kunden bezahlt wird, denn in diesem Fall sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderungen von Rainer Schmatzer (Perfektlicht). Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für Rainer Schmatzer (Perfektlicht). Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen tritt der Kunden schon jetzt Sicherungs- halber in vollem Umfang an Rainer Schmatzer (Perfektlicht) ab. Bei Veräußerung von Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfasst die Abtretung die dem Rechnungswert der Ware entsprechende erstrangige Teilforderung. Die Forderungsabtretung umfasst auch Forderungen des Kunden auf den Schlusssaldo eines Kontokorrents, den der Kunde mit seinen Kunden vereinbart. Auf Verlangen hat der Kunde die Forderungsabtretungen offen zu legen und jede gewünschte Auskunft hinsichtlich der an Rainer Schmatzer (Perfektlicht) abgetretenen Forderungen unter Vorlage der Belege zu erteilen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Kunden ist Lichtline nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, Herausgabeansprüche gegen Dritte an Rainer Schmatzer (Perfektlicht) abzutreten. Der Kunde gestattet Rainer Schmatzer (Perfektlicht) unwiderruflich das Betreten der Räume des Kunden, in denen die Vorbehaltsware gelagert ist, um Rainer Schmatzer (Perfektlicht) die Wegnahme zu ermöglichen oder auch um die Ware zu besichtigen. Übersteigt der Wert der Sicherung von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) nachhaltig und unter Einschluss der Vorausabtretungen ihre Forderungen um 20%, so ist sie auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm eingeräumte Sicherheiten nach ihrer (Rainer Schmatzer (Perfektlicht)), Wahl freizugeben, bis der Wert der verbleibenden Sicherungen die Forderungen von Rainer Schmatzer (Perfektlicht) um weniger als 20% übersteigt. Als Bezugsgröße für die Berechnung des Wertes der Sicherung gilt der jeweilige Verkaufspreis von Rainer Schmatzer (Perfektlicht), abzüglich 10%, wenn die Ware nicht mehr neuwertig ist. Dem Kunden ist ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

 

§ 10 Geltendes Recht und Gerichtsstand Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die obigen Bedingungen gelten für Werklieferungsverträge und Werkverträge entsprechend. Für den Fall, dass beide Parteien Kaufleute sind, wird Göppingen als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

1.Fassung, Stand 15.01.2013

bottom of page